Zustimmungserklärung

Zustimmungserklärung zur Bereitstellung von Dokumenten auf dem MENAdoc-Repositorium der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt

Es gelten die folgenden Bedingungen:

§1 Erklärung des Autors

  1. Der Autor versichert, dass er allein berechtigt ist, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen und dass er bisher keine den hier aufgeführten Rechtseinräumungen entgegenstehende Verfügung getroffen hat. Insbesondere steht er dafür ein, dass durch sein Werk nicht die Rechte Dritter oder das Urheberrechtsgesetz verletzt werden. Das gilt auch für die vom Autor gelieferten Text-, Bild- oder sonstigen Vorlagen. Bietet er der Universitätsbibliothek Text-, Bild- oder sonstige Vorlagen an, für die dies nicht zutrifft oder nicht sicher ist, so hat er die Universitätsbibliothek darüber und über alle ihm bekannten oder erkennbaren rechtlich relevanten Fakten schriftlich zu informieren.
  2. Bei der Verwendung von Aufnahmen oder Daten von Personen muss sichergestellt sein, dass die Personen anhand der Abbildung bzw. Daten nicht identifizierbar sind. Andernfalls muss der Autor von den betroffenen Personen oder deren Vertretern die explizite Bestätigung einholen, dass sie mit der Veröffentlichung in der vorliegenden Form einverstanden sind. Das Vorliegen einer solchen Einwilligung wird hiermit bestätigt.

§2 Veröffentlichungsberechtigte Werke

Entsprechend den Leitlinien des Dokumentenservers können folgende Werke veröffentlicht werden:

  1. angenommene Dissertationen und Habilitationsschriften,
  2. Monographien zu wissenschaftlichen Themen des vom FID Nahost betreuten Fachbereichs (Erst- und Zweitveröffentlichung).
  3. Aufsätze aus Zeitschriften oder Sammelwerken zu wissenschaftlichen Themen des vom FID Nahost betreuten Fachbereichs (Zweitveröffentlichung).
    Die Direktion der ULB behält sich das Recht vor, eine Veröffentlichung abzulehnen

§3 Leistungen und Pflichten der Universitätsbibliothek

  1. Die ULB verpflichtet sich, im Rahmen ihrer technischen und organisatorischen Möglichkeiten das Werk dauerhaft zu speichern und über die internationalen Datennetze zugänglich zu machen.
  2. Die ULB stellt im Falle notwendiger Datenmigrationen die inhaltliche Integrität der Daten sicher. Dem Stand der Technik entsprechend, kann derzeit die Beibehaltung ursprünglicher Seitenumbrüche jedoch nicht garantiert werden.
  3. Die ULB ergreift im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der inhaltlichen Unversehrtheit des veröffentlichten Werks im internationalen Datenverkehr.
  4. Die ULB sorgt für die Aufnahme des Werkes in geeignete Suchmaschinen und Kataloge.
  5. Die ULB übernimmt im Rahmen der Pflichtablieferungsverordnung bei elektronischen Veröffentlichungen die Meldung der URN (dauerhafte WWW-Adresse der Veröffentlichung) an den Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek.
  6. Die ULB verpflichtet sich, in angemessener Weise auf die Urheberrechte des Autors des Werkes hinzuweisen.
  7. Da die ULB mit der Veröffentlichung des Werkes und den damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt, erhält der Autor von der Universitätsbibliothek keine Vergütung.
  8. Die ULB ist berechtigt, die Daten an die Deutsche Nationalbibliothek – als nationale Pflichtexemplarbibliothek weiterzugeben. Die genannte Institution ist ebenso zur dauerhaften Speicherung und Verbreitung des Werks berechtigt, wie die ULB – gemäß ihren gesetzlich oder durch Verwaltungsvorschriften festgelegten Funktionen.

§4 Rechtseinräumung und Pflichten des Autors

  1. Der Autor räumt der ULB das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche, unentgeltliche Recht ein, das Werk auf ihren eigenen Servern zu vervielfältigen und zu speichern sowie es über die internationalen Datennetze in elektronischer Form zugänglich zu machen.
  2. Der Autor überträgt der ULB das Recht zur Migration der Daten seines Werks in andere Datenformate, wenn die technische Entwicklung dies erfordert und nur dadurch die Wahrnehmung der genannten Rechte der Bibliothek aufrechterhalten werden kann. Dieses Recht kann an eine der in §3 genannten Institutionen delegiert werden.
  3. Dem Autor bleibt es freigestellt, über sein Werk auch anderweitig zu verfügen, solange damit keine Einschränkung der in diesem Vertrag der ULB eingeräumten Rechte verbunden ist.
  4. Aus Gründen der wissenschaftlichen Zitierfähigkeit des Werkes ist jegliche Veränderung der Publikation nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung, die über eine Formatwandlung gemäß §3 hinausgeht, ausgeschlossen. Im Einvernehmen mit der ULB kann der Autor jedoch im Bereich der Dokumentbeschreibung (Meta-Daten) Anmerkungen zu seinem Werk einbringen lassen, sofern sie für die Einordnung des Werkes im wissenschaftlichen Kontext von Bedeutung sind. Hierzu gehören z.B. Hinweise auf eine überarbeitete Neuausgabe oder Errata.
  5. Soweit dem Werk (bspw. bei Dissertationen) in der gedruckten Fassung ein Lebenslauf oder andere weitergehende personenbezogene Daten beigefügt sind, dürfen diese in der elektronischen, zur Veröffentlichung vorgesehenen Fassung nicht enthalten sein und sind durch folgenden Hinweis zu ersetzen: „Mein Lebenslauf wird aus Gründen des Datenschutzes in der elektronischen Fassung meiner Arbeit nicht veröffentlicht.“
  6. Die Publikation kann unter eine CC Lizenz gestellt werden. Dies wird von der Redaktion Dokumentenserver/Dissertationen online in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Metadateneintrags kenntlich gemacht. Sofern keine genauere Angabe gemacht wird gilt für jede Publikation auf MENAdoc die CC BY-NC-SA Lizenz.

§5 Datenübergabe

  1. Die Daten des Werks werden der ULB in publikationsfähiger Form im PDF oder PDF/A Format übergeben bzw. durch den Autor selbst auf den Dokumentenserver hochgeladen. Die Veröffentlichung in einem anderen Format (z.B. HTML, XML) oder von zusätzlichen Dateien (z.B. Multimedia-Dateien, Source-Code etc.) ist nach Absprache ebenfalls möglich.

§6 Dissertationen, Habilitationen und andere Prüfungsarbeiten

  1. Die Veröffentlichung von Dissertationen, Habilitationen und anderen Prüfungsarbeiten ist auf MENAdoc lediglich als Zweitveröffentlichung vorgesehen. Die in der Promotionsordnung vorgesehene Pflichtpublikation erfolgt über den Publikationsserver der ULB.

§7 Haftung, Schadenersatzansprüche

  1. Der Autor verpflichtet sich, die ULB von allen Ansprüchen, die er aufgrund von Verletzungen von Urheber-, Verwertungs-, Marken- oder sonstigen Rechten Dritter zu verantworten hat, freizustellen und der Universitätsbibliothek die eventuell aus der Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu erstatten.
  2. Autor und ULB verpflichten sich, einander unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Ansprüche auf Grund der ihnen zustehenden Urheber- bzw. Nutzungsrechte in Ansehung des in §1 bezeichneten Werkes gegen sie erheben.
  3. Die ULB ist berechtigt, die Bereitstellung des Werkes im Netz ganz oder teilweise zu unterbrechen, wenn Dritte in Ansehung des Werkes urheberrechtliche Ansprüche gegen den Autor und/oder die Universitätsbibliothek erheben. Die Universitätsbibliothek ist erst dann wieder zur Bereitstellung verpflichtet, wenn durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder eine Erklärung des Dritten nachgewiesen ist, dass die erhobenen Ansprüche nicht oder nicht mehr bestehen.
  4. Wird die ULB unmittelbar von einem Dritten in Anspruch genommen, ist der Autor verpflichtet, der Universitätsbibliothek unverzüglich alle zur Abwehr von Ansprüchen notwendigen Informationen und Beweismittel zu übergeben. Der Autor hat der Universitätsbibliothek ferner mitzuteilen, ob er die Ansprüche für berechtigt hält.
  5. Der Autor verpflichtet sich, der ULB auf deren Anfrage jede Einräumung von Nutzungsrechten am Werk an Dritte sowie deren Umfang mitzuteilen.
  6. Der Autor ist verantwortlich für den Inhalt seines veröffentlichten Werkes.
  7. Für Störungen innerhalb der Datennetze sowie für eventuelle Veränderungen der Daten während der Datenfernübertragung übernimmt die ULB keine Haftung.

§8 Archivierungsdauer, Kündigung

  1. Die Aufnahme der Publikation in elektronischer Form erfolgt auf unbestimmte Zeit.
  2. Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung wird die Veröffentlichung auf dem Dokumentenserver für den Zugriff gesperrt. Die Universitätsbibliothek ist nicht für die Unterlassung der Veröffentlichung der gem. § 4 Abs. 2 weitergegebenen Exemplare zuständig.
  3. Soweit Dissertationen und Habilitationen im Rahmen der Publikationspflicht veröffentlicht wurden, ist eine Kündigung des Vertrags nicht möglich. In begründeten Einzelfällen (z.B. Copyright) wird der Zugriff auf das Dokument gesperrt und ggf. ein neues angelegt.

§9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
  2. Diese Ausführungen unterliegen dem deutschen Recht. Soweit über den genannten Sachverhalt keine Vereinbarung zwischen Autor und ULB getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
  4. Gerichtsstand ist Halle (Saale).